Europäische Regeln für Motorradfahrer

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Peter
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Europäische Regeln für Motorradfahrer

Beitrag von Peter »

Stand 2021 Informationen zum Motorradfahren in den umliegenden Ländern.

Frankreich

* das Tragen von Motorradhandschuhen ist Pflicht (seit 20.11.2016, müssen mit CE-Kennzeichen versehen sein)
* Es muss eine Warnweste mitgeführt und (bei Bedarf) auch benutzt werden (seit 01.01.2016, Geldbuße mind. €90)
* Für alle Fahrer und Beifahrer besteht Helmpflicht. Helme müssen entweder der
. französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05
. entsprechen und mit *zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen
. versehen sein *(gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer
. Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h
. (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
* Seit 01.02.2021 ist das Vorbeischlängeln an langsamen Fahrzeugkolonnen nicht mehr erlaubt.

Schweiz

* Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren
* Das Vorbeifahren rechts an Fahrzeugkolonnen ist verboten
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h

Italien

* Für Helme gelten besondere Vorschriften (ECE-Regelung Nr. 22, hohes Bußgeld, Motorrad kann für 60 Tage beschlagnahmt werden)
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h, Autobahnen 130 km/h
* kein Anhänger am Motorrad

Österreich

* vom 15. April bis 31. Oktober dürfen Motorräder über 95dB Standgeräusch auf
. bestimmten Strecken im Tiroler Außerfern nicht mehr fahren. (Bußgeld €220)
* Es muß ein Verbandsbeutel mitgeführt werden.
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 130 km/h
* Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen, so dürfen
. Motorräder, sich an bereits anhaltenden Fahrzeugen vorbeischlängeln, sofern
. ausreichend Platz zur Verfügung steht und niemand behindert oder gefährdet wird.

Belgien

* Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden, sofern Fußgänger
. nicht behindert werden und noch mindestens ein 1,5m breiter Streifen verbleibt.
* Vorbeischlängeln an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist
. erlaubt (max. 50 km/h, Geschwindigkeitsdifferenz zu den Anderen max. 20 km/h)
* Busspuren dürfen befahren werden, sofern dies durch Zusatzschilder gestattet ist.
* Schutzkleidungspflicht (Sturzhelm/ Handschuhe/ langärmlige Jacke/ lange Hose
. oder Overall/ Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen)
* Warnwestenpflicht
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 70 km/h, sofern nicht anders
. beschildert (Wallonien 90 km/h), Schnellstraßen 120 km/h, Autobahnen 120 km/h

Luxemburg

* Helmpflicht
* Warnwestenpflicht
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)

Niederlande

* Helmpflicht (außer bei BMW C1-Roller, hier ist Tragen eines Sturzhelms untersagt)
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 100 km/h (tagsüber 6-19 Uhr), 130 km/h (19 - 6 Uhr)
Grüße - Peter
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