Heute war Herr Vogler vom GTÜ wieder hier.
Ziel war die Abnahme nach §23 zur Erlangung
eines roten Kennzeichens. Er meinte, daß seine
Kollegen wieder richtig neidisch wurden, als sie
erfuhren, welchen Job er noch zu machen hätte.
Er hat auch Spaß an den alten Motorrädern.
Die Fahrzeuge wurden von mir am Vormittag alle
flott gemacht : Batterie einbauen, Reifendruck kontrollieren,
frischen Sprit aufgefüllt und schon mal Warmlaufen lassen.
Udo war auch da und hat helfen Hand angelegt und
noch diverse Abstimmungen gemacht.
10 Motorräder wurden begutachtet und auch per
Bilder Dokumentiert. Nach erhalt der Unterlagen
führt der Weg auf die Zulassungsstelle zur Bentragung
des begehrten Bleches.
Die Holländischen Motorräder konnten leider nicht
mit gemacht werden, da diese in Deutschland noch
keine Zulassung hatten. Diese müssen derzeit zuerst
noch eine Abnahme nach §21 haben und können erst
dann für die rote Nummer berücksichtigt werden.
16.04.2009 GTÜ §23 Abnahme für rote Nummer
Moderator: Peter
16.04.2009 GTÜ §23 Abnahme für rote Nummer
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Grüße - Peter