Europäische Regeln für Motorradfahrer

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Peter
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Europäische Regeln für Motorradfahrer

Beitrag von Peter »

Stand 2021 Informationen zum Motorradfahren in den umliegenden Ländern.

Frankreich

* das Tragen von Motorradhandschuhen ist Pflicht (seit 20.11.2016, müssen mit CE-Kennzeichen versehen sein)
* Es muss eine Warnweste mitgeführt und (bei Bedarf) auch benutzt werden (seit 01.01.2016, Geldbuße mind. €90)
* Für alle Fahrer und Beifahrer besteht Helmpflicht. Helme müssen entweder der
. französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05
. entsprechen und mit *zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen
. versehen sein *(gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer
. Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h
. (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
* Seit 01.02.2021 ist das Vorbeischlängeln an langsamen Fahrzeugkolonnen nicht mehr erlaubt.

Schweiz

* Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren
* Das Vorbeifahren rechts an Fahrzeugkolonnen ist verboten
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h

Italien

* Für Helme gelten besondere Vorschriften (ECE-Regelung Nr. 22, hohes Bußgeld, Motorrad kann für 60 Tage beschlagnahmt werden)
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h, Autobahnen 130 km/h
* kein Anhänger am Motorrad

Österreich

* vom 15. April bis 31. Oktober dürfen Motorräder über 95dB Standgeräusch auf
. bestimmten Strecken im Tiroler Außerfern nicht mehr fahren. (Bußgeld €220)
* Es muß ein Verbandsbeutel mitgeführt werden.
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 130 km/h
* Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen, so dürfen
. Motorräder, sich an bereits anhaltenden Fahrzeugen vorbeischlängeln, sofern
. ausreichend Platz zur Verfügung steht und niemand behindert oder gefährdet wird.

Belgien

* Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden, sofern Fußgänger
. nicht behindert werden und noch mindestens ein 1,5m breiter Streifen verbleibt.
* Vorbeischlängeln an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist
. erlaubt (max. 50 km/h, Geschwindigkeitsdifferenz zu den Anderen max. 20 km/h)
* Busspuren dürfen befahren werden, sofern dies durch Zusatzschilder gestattet ist.
* Schutzkleidungspflicht (Sturzhelm/ Handschuhe/ langärmlige Jacke/ lange Hose
. oder Overall/ Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen)
* Warnwestenpflicht
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 70 km/h, sofern nicht anders
. beschildert (Wallonien 90 km/h), Schnellstraßen 120 km/h, Autobahnen 120 km/h

Luxemburg

* Helmpflicht
* Warnwestenpflicht
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)

Niederlande

* Helmpflicht (außer bei BMW C1-Roller, hier ist Tragen eines Sturzhelms untersagt)
* Geschwindigkeit: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 100 km/h (tagsüber 6-19 Uhr), 130 km/h (19 - 6 Uhr)
Grüße - Peter
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Peter
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2013 Schweiz - Aufpassen - schärfere Strafen für Raser

Beitrag von Peter »

Raser werden in der Schweiz seit Anfang 2013 härter angepackt.

Wer auf der Autobahn mit mehr als 80 km/h zu viel erwischt wird, verliert den Führerschein
für mindestens zwei Jahre. Besonders heikel ist ausserorts wo in der 80er Zone die Grenze
bereits bei 140 km/h gezogen wurde. Also denkt dran, wer mit dem Motorrad erwischt wird,
hat ebenfalls den Autoführerschein weg !

Es gilt also mehr denn je die Regel: Ordentlich fahren !

Die Behörden können in gewissen Fällen Raserautos auch beschlagnahmen. Dies war im Aargau
schon 2012 möglich und wurde praktiziert, hiess es bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Neu kann aber ein Gericht das Auto einziehen und verkaufen. Dies dank dem neuen Gesetz.
Ein erstes Gerichtsurteil steht im Aargau aber noch aus.
.
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Grüße - Peter
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